
Hinweise und Tipps für aktuelle Fälle im Reiserecht siehe unten
Kanzlei
Rechtsanwalt
Dr. J.-E. Fischer
Terminsvertretung für auswärtige Rechtsanwälte vor allen Zivilgerichten in München
Nutzen Sie die Erfahrungen eines ortsansässigen Kollegen!
Untervollmacht erteilenVorteilhaft im ReiserechtErfahrungen nutzen
Aktuell werden viele Fälle bezüglich der Rückerstattung des angezahlten Reisepreises bei Pauschalreisen verhandelt. Die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts München schauen bei jedem Fall genau hin, wann die Stornierung erfolgte, wann die Reise stattgefunden hätte und wie die Erkenntnislage zur Gefährdung aufgrund der Corona-Pandemie für das Reiseland im Zeitpunkt der Stornierung (Rücktritt) war. In Sachen Reiserecht ist die Rechtsprechung des Amtsgerichts München tendenziell nicht sehr verbraucherfreundlich. Es ist daher wichtig, dass zum Nachweis der zu erwartenden Beeinträchtigung der Reise infolge auftretender unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Reiseland und zur geplanten Reisezeit entsprechende Belege aus Nachrichten vorgelegt werden oder ein Antrag auf Einholung einer amtlichen Auskunft des Auswärtigen Amtes und/oder der jeweiligen Botschaft des Reiselandes in Berlin beantragt wird.
Gerne übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer für Sie die Terminsvertretung vor Münchner Zivilgerichten.
Insbesondere Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht München im Reiserecht sind bekanntlich für auswärtige Rechtsanwälte oftmals unrentabel. Daher können Sie gerne Herrn Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer eine Untervollmacht zur Terminsvertretung erteilen. In der Regel wird die Gebührenteilung vereinbart.
Rufen Sie gleich an oder schicken Sie eine Email!


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